Die Wehr
Hervorgegangen aus dem Turnverein wurde im Jahre 1894 in dem kleinen Dorf Langebrück eine Freiwillige Feuerwehr gegründet. Im Jahre 1999 erfolgte die Eingemeindung Langebrücks zur Landeshauptstadt Dresden. Seit diesem Tag trägt die Freiwillige Feuerwehr Langebrück die Bezeichnung Stadtteilfeuerwehr (STF) Langebrück. Sie war zu diesem Zeitpunkt eine von 37 Stadtteilfeuerwehren der Landeshauptstadt. Gemäß dem Brandschutzbedarfsplan erfolgt bis heute ein Prozeß von Zusammenlegungen von Stadtteilfeuerwehren, welcher auch mit Schließungen von Wehren verbunden ist. Die STF Langebrück gilt laut Brandschutzbedarfsplan als eine zu erhaltende Wehr.
die Kameraden der Feuerwehr langebrück im Jahr 1923
Die Wehr im Jahr 1968
In den letzten Jahren wurden neue Einsatzfahrzeuge für uns beschafft. So verfügen wir nun über ein Löschgruppenfahrzeug (LF 10/6), ein Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25) und über ein Mannschaftstransportfahrzeug (MTF). Ein Schlauchtransportanhänger (STA) blieb uns nach der Wende erhalten. Dieser ist aber seit 2018 ausser Dienst. Die Jugendfeuerwehr verfügt über einen Jugendfeuerwehranhänger, dieser ist ebenfalls seit 2018 ausser Dienst. Im Zuge der Durchsetzung des 2002 beschlossenen Brandschutzbedarfsplanes wurde unsere Nachbarwehr Schönborn geschlossen. Von den vier aktiven Kameraden, welche den Weg in unsere aktive Abteilung gefunden haben, ist uns noch ein Kamerad erhalten geblieben. Die anderen 19 Kameraden wurden in unsere Alters- und Ehrenabteilung (A/E) übernommen.
die komplette Wehr vor unserem Gerätehaus im Jahr 2013
Die Feuerwehr Langebrück verfügt über eine uneingeschränkte Tageseinsatzbereitschaft für beide Löschfahrzeuge. Das heißt, daß wir 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr mit beiden Fahrzeugen ausrücken können.
In der Landeshauptstadt Dresden, so auch in Langebrück, gibt es eine klare Ausrückeordnung. Das bedeutet, daß zu jedem Kleinbrand ein Tanklöschfahrzeug (TLF) bzw. ein Vorauslöschfahrzeug (VLF) alarmiert wird. Zu jeder einfachen Hilfeleistung wird ein Löschgruppenfahrzeug (LF 10 oder LF 16) bzw. ein Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) alarmiert. Die TLF´s und die LF´s sind hauptsächlich bei den Freiwilligen Feuerwehren stationiert, die VLF´s und die HLF´s größtenteils bei den Wachen der Berufsfeuerwehr. Im Falle von Großschadenslagen (Sturmschäden, Unwetter ect.) kann von dieser Regelung abgewichen werden. Das bedeutet, daß die Leitstelle z. B. auch das TLF zu einer Hilfeleistung alarmieren kann. Bei jedem Brand, der größer als Kleinbrand ist, ebenso bei jeder Hilfeleistung, die das Stichwort einfache Hilfeleistung übersteigt, werden bei uns beide Löschfahrzeuge alarmiert. Das bedeutet, daß z. B. zu jedem PKW - Brand oder zu jeder eingeklemmten Person in unserem Ausrückebereich das TLF und das LF10 alarmiert werden. Parallel dazu wird zu jedem Einsatz, im Ausrückbereich einer Freiwilligen Feuerwehr, mindestens ein Fahrzeug der BF zur Unterstützung mitalarmiert. Dies gilt im übrigen für das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt.